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Riehen BS Parlament Traktandum 3

Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2026

Der Einwohnerrat legt den Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest. Der Beschluss wird publiziert und unterliegt dem Referendum (30:3 Stimmen, bei 3 Enthaltungen).

Angenommen 30:3 Budget und Rechnung

Verweise
§ 21 Abs. 3 Bst. f Gemeindeordnung; § 9 Steuerordnung; § 2 Abs. 2 kantonales Steuergesetz
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 6 von 43, Sprache Deutsch
https://www.riehen.ch/politik/cdws/dok.php?did=917924f315dd44d7b4f52a3ec61a24f9-332&v=1&r=Original&filename=Beschlussprotokoll_der_ER-Sitzung_vom_17._Dezember_2025&gremium=Einwohnerrat&sitzung=ER-Sitzung%20vom%2017.%20Dezember%202025&bereich=sitzung&sitzungsdatum=17.12.2025&typ=pdf
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