Langenthal BE Parlament Traktandum 2
Teilrevision der Stadtverfassung; Verabschiedung zu Händen der Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025; Genehmigung der Abstimmungsbotschaft
Der Stadtrat genehmigt die Teilrevision der Stadtverfassung (Art. 20, 24, 29, 29a sowie neuer Art. 108), welche die Unterschriftenhürden für Initiativen (900 auf 500) und Referenden (400 auf 250) senkt und die Sammelfrist für Referenden auf 40 Tage verlängert. Die Abstimmungsbotschaft für die Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025 wird genehmigt und die überparteiliche Motion «Hürden für Initiativen und Referenden senken» als erledigt abgeschrieben.
Angenommen 36:1 Reglemente
- Verweise
- Stadtverfassung vom 22. Juni 2009, Art. 34 Abs. 1 Ziff. 1; Botschaft des Stadtrates vom 25. November 2024; Motion vom 23. Januar 2023; Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025
- Amtsträger
- Saima Linnea Sägesser, Reto Müller, Georg Cap, Patrick Freudiger, Fabian Fankhauser, Diego Clavadetscher
- Quelle
- Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 3 bis 7 von 72, Sprache Deutsch
https://www.langenthal.ch/_doc/5562034
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