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Wettingen AG Parlament

Revision ANUP/BNO (2021-0283): GLP-Zusatz zu § 68 Abs. 2 BNO (Dachflächenfenster)

Der Antrag der Fraktion GLP, in § 68 Abs. 2 BNO die Ausnahme «Davon ausgenommen sind Dachflächenfenster» aufzunehmen, wird mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat hält an der Begrenzung der Dachdurchbrüche auf ein Drittel der Fassadenlänge fest.

Automatisch aus dem Protokoll zusammengefasst. Massgeblich ist das Original.

Abgelehnt Raumplanung

Verweise
§ 68 Abs. 2 BNO; Geschäft 2021-0283
Amtsträger
Christian Oberholzer, Roland Kuster
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite
Seite 9 bis 11 von 19, Sprache Deutsch
https://www.wettingen.ch/_doc/6886318
Datenschutz
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Technische Angaben

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