Wettingen AG Parlament
Revision ANUP/BNO (2021-0283): GLP-Zusatz zu § 68 Abs. 2 BNO (Dachflächenfenster)
Der Antrag der Fraktion GLP, in § 68 Abs. 2 BNO die Ausnahme «Davon ausgenommen sind Dachflächenfenster» aufzunehmen, wird mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat hält an der Begrenzung der Dachdurchbrüche auf ein Drittel der Fassadenlänge fest.
Automatisch aus dem Protokoll zusammengefasst. Massgeblich ist das Original.
Abgelehnt Raumplanung
- Verweise
- § 68 Abs. 2 BNO; Geschäft 2021-0283
- Amtsträger
- Christian Oberholzer, Roland Kuster
- Quelle
- Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite
Seite 9 bis 11 von 19, Sprache Deutsch
https://www.wettingen.ch/_doc/6886318 - Datenschutz
- Keine Privatpersonen erkannt.
Technische Angaben
Extraktion: z-ai/glm-5.3-flash · extract_v1
Dokument: af8213c169b5de3f5b265dc0198a68b3ffff2d127f6bf5ee74e7ac40fe9434d7