Langenthal BE Parlament Traktandum 7
Fasnacht Langenthal: Gebührenerlass und Kostenübernahme (wiederkehrend): Zustimmung und Kreditbewilligung
Der Stadtrat bevorzugt einstimmig die Version der GPK und bewilligt den wiederkehrenden Gebührenerlass zugunsten der LFG von 80% der Kosten, jährlich maximal Fr. 78'000.00, bei aussergewöhnlichen Wetterlagen maximal Fr. 100'000.00, sowie einen wiederkehrenden Verpflichtungskredit von Fr. 100'000.00 ab 2027; der Gemeinderat wird mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarung beauftragt.
Angenommen 35:2 Soziales CHF 100'000
- Verweise
- Änderungsantrag der GPK; Leistungsvereinbarung Stadt–LFG; Konto 6275.3636.00; Konto 6275.4260.00
- Amtsträger
- Fabian Fankhauser, Patrick Fluri, Linus Rothacher, Patrick Jordi, Patrick Jaeggi, Sandro Baumgartner, Nicole Baumann-Zumstein, Saima Linnea Sägesser, Renate Niklaus
- Quelle
- Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite
Seite 11 bis 15 von 47, Sprache Deutsch
https://www.langenthal.ch/_doc/6594155
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