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Kriens LU Parlament

Teilrevision der Gemeindeordnung infolge der Gemeindeinitiative «Ein- und Umzonung / Überbauung Weinhalde»

Nach kontroverser Debatte stimmte der Einwohnerrat der infolge der Annahme der Gemeindeinitiative «Ein- und Umzonung / Überbauung Weinhalde» notwendigen Teilrevision der Gemeindeordnung zu. Die Initiative mit 1130 gültigen Unterschriften fordert die Ein- und Umzonung der Grundstücke Nummern 371, 6060 und 2358 auf der Grundlage des Bebauungsplans Weinhalde. Das Planungsverfahren kann erst nach der Zustimmung der Stimmberechtigten im März 2026 aufgenommen werden.

Automatisch aus dem Protokoll zusammengefasst. Massgeblich ist das Original.

Angenommen Reglemente

Verweise
Gemeindeinitiative «Ein- und Umzonung / Überbauung Weinhalde»; § 54 Gemeindeordnung Kriens; Bebauungsplan Weinhalde; Rechtsgutachten Prof. [Person]
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite
Seite 1 bis 2 von 5, Sprache Deutsch
https://www.stadtparlament-kriens.ch/public/upload/assets/32703/Kurzprotokoll%20vom%2025.09.2026.pdf?fp=1
Datenschutz
Dieser Beschluss betrifft Privatpersonen; ihre Namen wurden entfernt.
Technische Angaben

Extraktion: z-ai/glm-5.3-flash · extract_v1

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