Neuhausen am Rheinfall SH Parlament Traktandum 2
Anpassung Anzahl Unterschriftsberechtige bei Volksquoren
Der Änderung der Verfassung der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall vom 29. Juni 2003 wurde einstimmig mit 18 Stimmen zugestimmt. Die Änderung untersteht gemäss Art. 11 lit. d dem obligatorischen Referendum.
Angenommen Reglemente
- Verweise
- Verfassung der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall vom 29. Juni 2003 (NRB 101.000); Art. 11 lit. d Verfassung (NRB 101.100)
- Quelle
- Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 1 von 3, Sprache Deutsch
https://neuhausen.ch/fileupload/20250410%202.%20Sitzung%20Beschlussprotokoll.pdf
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