Luzern LU Parlament Traktandum 5
B+A 55: Abschreibung von Motionen und Postulaten, Halbjahr 2025
Der Grosse Stadtrat schreibt die Motionen und Postulate gemäss Kapitel 1 ab und verlängert die Erledigungsfristen der Vorstösse gemäss Kapitel 2.1, 2.2 und 2.3 um ein weiteres Jahr. Die Postulate 343 und 255 werden nicht abgeschrieben.
Angenommen Übrige
- Verweise
- B+A 55 vom 17. Dezember 2025; Postulat 343; Postulat 255; Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates vom 10. April 2025, Art. 87 Abs. 2 lit. b und 3
- Amtsträger
- Adrian Albisser
- Quelle
- Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 20 bis 21 von 60, Sprache Deutsch
https://www.stadtluzern.ch/_doc/7085728
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- Keine Privatpersonen erkannt.
- Herkunft des Eintrags
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13eb381d8ccf.
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