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Luzern LU Parlament Traktandum 5

B+A 55: Abschreibung von Motionen und Postulaten, Halbjahr 2025

Der Grosse Stadtrat schreibt die Motionen und Postulate gemäss Kapitel 1 ab und verlängert die Erledigungsfristen der Vorstösse gemäss Kapitel 2.1, 2.2 und 2.3 um ein weiteres Jahr. Die Postulate 343 und 255 werden nicht abgeschrieben.

Angenommen Übrige

Verweise
B+A 55 vom 17. Dezember 2025; Postulat 343; Postulat 255; Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates vom 10. April 2025, Art. 87 Abs. 2 lit. b und 3
Amtsträger
Adrian Albisser
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 20 bis 21 von 60, Sprache Deutsch
https://www.stadtluzern.ch/_doc/7085728
Dokument bezogen über OpenParlData.ch (CC BY 4.0)
Datenschutz
Keine Privatpersonen erkannt.
Herkunft des Eintrags
Automatisch extrahiert mit z-ai/glm-5.3-flash (extract_v1), Konfidenz 90 Prozent. Dokument 13eb381d8ccf.

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