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Luzern LU Parlament Traktandum 5

Änderung Art. 35 Abs. 2 Bebauungsplan Kantonsspital (Antrag SP/JUSO)

Der Grosse Stadtrat stimmt dem Antrag der SP/JUSO-Fraktion zu, Art. 35 Abs. 2 des Bebauungsplans Kantonsspital anzupassen: Nach Abschluss der Baubereiche 3a und 3b ist innerhalb von 18 Monaten eine Parkanlage zu realisieren, und es ist ein Bericht zur befristeten Nachnutzung des heutigen Spitalzentrums zu erstellen. Das konstruktive Referendum wird damit hinfällig.

Angenommen Raumplanung

Verweise
Bericht und Antrag 40 vom 25. September 2024; Art. 35 Abs. 2 Bebauungsplan B 145 Kantonsspital; Art. 93a Abs. 4 des Geschäftsreglements des Grossen Stadtrates
Amtsträger
Yannick Gauch, Simon Roth, Korintha Bärtsch, Roger Sonderegger
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 14 bis 19 von 59, Sprache Deutsch
https://www.stadtluzern.ch/_doc/6103186
Dokument bezogen über OpenParlData.ch (CC BY 4.0)
Datenschutz
Keine Privatpersonen erkannt.
Herkunft des Eintrags
Automatisch extrahiert mit z-ai/glm-5.3-flash (extract_v1), Konfidenz 90 Prozent. Dokument 232cd7b4bc41.

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