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Luzern LU Parlament Traktandum 4

B+A 50: Unterstellung unter das GEW, Reglement sowie Sonder- und Nachtragskredit

Der Grosse Stadtrat lehnt die Unterstellung der Stadt Luzern unter das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW) per 1. Januar 2027 sowie den Erlass des zugehörigen Reglements mit 24:23:1 Stimmen ab. Damit entfallen auch der Sonderkredit von 3,27 Mio. Franken und der Nachtragskredit von 150'900 Franken. Der Bevölkerungsantrag 297 «Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben» wird als erledigt abgeschrieben.

Abgelehnt 24:23 Reglemente

Verweise
B+A 50 vom 26. November 2025; Bevölkerungsantrag 297; GEW; SRL Nr. 898; StB 168 vom 18. März 2026; Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999; Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 20. Juni 2016
Amtsträger
Mirjam Fries, Roger Sonderegger, Korintha Bärtsch, Mario Stübi, Jona Studhalter
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 4 bis 20 von 60, Sprache Deutsch
https://www.stadtluzern.ch/_doc/7085728
Dokument bezogen über OpenParlData.ch (CC BY 4.0)
Datenschutz
Dieser Beschluss betrifft Privatpersonen; ihre Namen wurden nicht in den Text übernommen.
Herkunft des Eintrags
Automatisch extrahiert mit z-ai/glm-5.3-flash (extract_v1), Konfidenz 95 Prozent. Dokument 13eb381d8ccf.

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