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Horw LU Parlament Traktandum 2

Ablehnung Verlängerung Abschreibungsdauer auf fünf Jahre (Beschluss 3)

Der Antrag des Gemeinderats, die Abschreibungsdauer der ICT-Geräte auf fünf Jahre festzulegen, wurde einstimmig abgelehnt, da das FHGV für Informatik- und Kommunikationssysteme maximal vier Jahre vorsieht.

Automatisch aus dem Protokoll zusammengefasst. Massgeblich ist das Original.

Abgelehnt 0:29 Budget und Rechnung

Verweise
B+A Nr. 1745; FHGV Anhang 1; § 38 Abs. 2 FHGV
Amtsträger
Pius Barmet
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 10 bis 11 von 17, Sprache Deutsch
https://www.horw.ch/_doc/5372449
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Datenschutz
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Technische Angaben

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