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Luzern LU Parlament Traktandum 10

Abschreibung von Motionen und Postulaten. 2. Halbjahr 2024

Der Grosse Stadtrat schreibt die Motionen und Postulate gemäss Kapitel 1 (Ziffern 1–7, 9, 11–13) ab und verlängert die Erledigungsfristen der übrigen Vorstösse um ein zweites, drittes bzw. viertes Jahr. Die Anträge auf Nichtabschreibung der Postulate 232 und 343 wurden überwiesen.

Angenommen Übrige

Verweise
Bericht und Antrag 47 vom 23. Oktober 2024; Postulat 232; Postulat 343; Art. 55i Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates
Amtsträger
Adrian Albisser, Simon Roth
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 47 bis 48 von 61, Sprache Deutsch
https://www.stadtluzern.ch/_doc/6894520
Dokument bezogen über OpenParlData.ch (CC BY 4.0)
Datenschutz
Keine Privatpersonen erkannt.
Herkunft des Eintrags
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