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Luzern LU Parlament Traktandum 10

Abschreibung von Motionen und Postulaten. 1. Halbjahr 2025

Der Grosse Stadtrat schreibt die Motionen und Postulate gemäss Kapitel 1, Ziffern 3 und 4 sowie 6–14 als erledigt ab und verlängert die Erledigungsfristen der Motionen und Postulate in den Kapiteln 2.1 bis 2.3 um ein weiteres Jahr. Drei Postulate (u.a. kombinierte Bus-/Velospur Seebrücke-Schweizerhofquai) werden auf Antrag der GPK nicht abgeschrieben.

Angenommen Übrige

Verweise
Bericht und Antrag 19 vom 7. Mai 2025; Art. 55i Abs. 2 lit. b und Abs. 4 des Geschäftsreglements des Grossen Stadtrates
Amtsträger
Adrian Albisser
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 36 bis 37 von 59, Sprache Deutsch
https://www.stadtluzern.ch/_doc/6103186
Dokument bezogen über OpenParlData.ch (CC BY 4.0)
Datenschutz
Keine Privatpersonen erkannt.
Herkunft des Eintrags
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