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Horw LU Parlament Traktandum 3

Bemerkung zur Abschreibungsdauer IT-Gesamterneuerung 2023

Auf Antrag der GPK wurde mit 26:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Bemerkung angenommen, dass die Abschreibungsdauer nicht auf fünf Jahre festgelegt werden kann, sondern gemäss FHGV vier Jahre beträgt.

Automatisch aus dem Protokoll zusammengefasst. Massgeblich ist das Original.

Angenommen 26:0 Budget und Rechnung

Verweise
B+A Nr. 1754; FHGV Anhang 1; § 38 Abs. 2 FHGV
Amtsträger
Pius Barmet
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 14 von 17, Sprache Deutsch
https://www.horw.ch/_doc/5372449
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Datenschutz
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Technische Angaben

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